Abteilungsordnung der Bogensportabteilung
Die Abteilung
I.
Die Bogensportabteilung im Polizei-Sport-Verein Berlin e.V. wurde 1983 als selbstständige Abteilung gegründet.
II.
Die Abteilung Bogensport im Polizei-Sport-Verein Berlin e.V. betreibt Bogenschießen nach den Regeln der World Archery Federation (WA) sowie dem Jagd- und Feldschießen.
III.
Die aktiven Turnierschützinnen und -schützen der Bogensportabteilung werden dem Schützenverband Berlin-Brandenburg e.V. (SVBB) sowie dem Bogensportverband Berlin (BVB) gemeldet, um eine Turnierteilnahme an offiziellen Meisterschaften des Deutschen Schützenbundes (DSB) und/oder des Deutschen Bogensportverbandes (DBSV) zu gewährleisten.
IV.
Auf die Bildung von Unterabteilungen wird verzichtet.
V.
Jedes neu eintretende Mitglied erhält die Abteilungsordnung und erkennt diese an.
VI.
Die Satzung und die Geschäftsordnungen des PSV können in der Geschäftsstelle des Polizei-Sport-Verein Berlin e.V. eingesehen werden.
VII.
Die Schieß- und Platzordnung wird durch den Abteilungsvorstand bekannt gemacht und von jedem Mitglied durch Unterschrift anerkannt.
Die Mitglieder
VIII.
In der Abteilung Bogensport im Polizei-Sport-Verein Berlin e.V. bestehen folgende Mitgliedsarten:
a. Vollmitglied
b. Lebenspartner
c. Auszubildende, Studenten und Schüler
d. passive Mitglieder (ohne sportliche Betätigung)
e. Outdoor
IX.
Der Vorstand der Bogensportabteilung beschließt die Höhe des Beitrages und teilt ihn den Mitgliedern auf der Jahreshauptversammlung mit. Der Abteilungsvorstand der Bogensportabteilung kann auf Antrag Sonderkonditionen beschließen.
X.
Für jedes Mitglied besteht die Verpflichtung, sich an den jährlich erforderlichen Vor- und Aufbereitungsarbeiten für Turniere, Platz und Vereinsheim zu beteiligen. Art und gegebenenfalls Ersatzleistungen werden durch Beschluss der Jahreshauptversammlung der Bogensportabteilung festgesetzt. Die Termine, zu denen die gemeinsamen Arbeitseinsätze durchgeführt werden, legt der Abteilungsvorstand fest.
XI.
Startgelder für Wettkämpfe oder Lehrgangsgebühren sind vom Mitglied grundsätzlich selbst zu tragen. Die Bogensportabteilung übernimmt die Startgelder für:
a. Kreismeisterschaften (KM)
b. Landesmeisterschaften (LM)
c. Regionalmeisterschaften (NDM, ODM)
d. Deutsche Meisterschaften (DM)
e. Ligawettkämpfe
des DSB oder des DBSV. Die Entscheidung, für welchen Verband die Startgelder übernommen werden sollen, wird vom Schützen getroffen. Lehrgangsgebühren können auf Antrag erstattet werden. Über Fahrtkostenzuschüsse und deren Höhe entscheidet die Jahreshauptversammlung der Bogensportabteilung.
XII.
Der Mitgliedsbeitrag ist ohne weitere Aufforderung jährlich spätestens im ersten Quartal des jeweiligen Jahres an die Bogensportabteilung zu entrichten.
Mitglieder, die trotz erhaltener Zahlungsaufforderung ihren Beitrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung an den Verein entrichten, verlieren bis zur Entrichtung des Beitrags das Recht, am Vereinsleben der Bogensportabteilung teilnehmen zu dürfen. Dies schließt das Verbot ein, die Übungsanlage sowie die Sporthalle betreten sowie an Wettkämpfen teilnehmen zu dürfen. Für die dem Verein durch die unpünktlichen Zahlungseingänge entstandene Arbeitsaufwand werden dem säumigen Zahler zusätzlich eine Strafgebühr von 10 € erhoben. Sollten Mitglieder mit der Beitragszahlung mehr als ein Jahr im Rückstand sein, werden sie gemäß § 5 Absatz 3 der Satzung des PSV gekündigt. Nach Erhalt der Kündigung ist das Mitglied verpflichtet die erhaltenen Schlüssel sowie den grünen PSV Mitgliedsausweis ohne zeitlichen Verzug, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen an ein Vorstandsmitglied zurück zugeben und den ausstehenden Mitgliedsbeitrag zu begleichen. Sollte das Mitglied dieser Aufforderung nicht nachkommen eröffnet die Abteilung ein Mahnverfahren. Die dafür anfallenden Kosten werden ebenfalls dem betroffenen Mitglied in Rechnung gestellt.
XIII.
Outdoor Mitgliedschaften im PSV Abt. Bogensport können grundsätzlich nur von Schützinnen und Schützen erworben werden, welche eine Vollmitgliedschaft in einem anderen Bogensportverein nachweisen können.
Outdoor Mitglieder sind in der Jahreshauptversammlung nicht stimmberechtigt.
Der Abteilungsvorstand
XIV.
Der Vorstand der Bogensportabteilung besteht aus:
a. Erste(r) Vorsitzende(r) der Bogensportabteilung
b. Zweite(r) Vorsitzende(r) der Bogensportabteilung
c. Kassenwart(in)
d. Schriftwart(in)
e. Sportwart(in) für FITA und Feld
Die Sportwarte übernehmen die Funktion der Platz- und Zeugwarte. Bei Bedarf kann ein Platzwart/Materialwart durch den Vorstand benannt werden. Die Stellen d. und e. können auch von den anderen Abteilungsvorstandsmitgliedern in Personalunion verwaltet werden.
XV.
Der Abteilungsvorstand der Bogensportabteilung wird für die Dauer von zwei Jahren durch die Jahreshauptversammlung der Abteilung gewählt. Ordentliche Wahljahre sind alle ungeraden Kalenderjahre.
XVI.
Eine Missachtung der Abteilungsordnung und ihrer Anlagen kann zum Ausschluss aus der Abteilung führen. Ein dahingehender Beschluss wird vom Abteilungsvorstand getroffen und verkündet.
XVII.
Diese Ordnung der Bogensportabteilung wurde von der Jahreshauptversammlung der Bogensportabteilung am 04. Februar 2015 beschlossen und tritt am selben Tage in Kraft.
XVII.
Datenschutz/Persönlichkeitsrechte
(1)
Der Verein ( hier: Polizeisportverein Berlin Abteilung Bogensport, im weiteren kurz Verein genannt) erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder ( Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse) unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen ( EDV)zur Erfüllung der gemäß dieser Satzung zulässigen Zwecke und Aufgaben, beispielsweise im Rahmen der Mitgliederversammlung.
Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Mitgliederdaten:
Name und Anschrift,
Bankverbindung, ( falls Lastschrifteinzug in der Satzung vorgesehen),
Telefonnummer ( Festnetz und Mobil),
Email-Adressen,
Geburtsdatum,
Funktion im Verein/Verband,
(2)
Als Mitglied im Polizeisportverein Berlin, ist der Verein verpflichtet, bestimmte personenbezogene Daten dorthin zu melden. Übermittelt werden an den Polizeisportverein Berlin, z.B. Name und Alter des Mitgliedes, Namen der Vorstandsmitglieder mit Funktion, Anschrift, Telefonnummern, Faxnummern, E-Mail-Adressen.
(3)
Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes ( insbesondere §§ 34 und 35 BDSG) das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten. Das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten gemäß § 36 BDSG kann von jedem Mitglied zu jeder Zeit ausgeübt werden.
(4)
Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung) und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu.
Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverarbeitung oder Nutzung (z.B. Werbezwecken) ist dem Verein/ Verband nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist oder das Mitglied eingewilligt hat. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.
Änderungen der Abteilungsordnung sind nur durch die Mitgliederversammlung möglich, es ist dazu eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen notwendig.
Berlin, 04. Februar 2015
Anlagen zur Abteilungsordnung:
Platz- und Schießordnung
- Die Bogensportabteilung ist Gast auf dem Dienstgelände der Polizei.
- Jede dienstliche Nutzung durch die Polizei hat immer Vorrang vor den sportlichen Aktivitäten der Abteilung.
- Allen anderen Nutzern des Geländes ist mit dem nötigen Respekt und den Regeln der Höflichkeit zu begegnen.
- Nach dem Betreten des Geländes hat sich jedes Abteilungsmitglied sofort in das Wachbuch einzutragen.
- Jedes Vereinsmitglied und jeder Besucher erkennt beim Betreten der Schießanlage die Schieß- und Platzordnung an.
- Die Schießanlage und der Fuchsbau sind sauber zu halten. Abfälle sind von dem/der Verursacher/in zu beseitigen und vom Vereinsgelände zu entfernen.
- Nichtmitglieder betreten die Bogensport-Schießanlage auf eigene Gefahr.
- GastschützInnen, die in keinem im DSB organisierten Verein Mitglied sind, müssen vor dem Training ein Vorstandsmitglied oder einen Übungsleiter informieren.
- Vereinsmitglieder sind bei Sportunfällen versichert. Bei einem Unfall ist umgehend der Vorstand der Bogensportabteilung zu verständigen.
- Pfeile müssen beschriftet sein, sodass sie eindeutig einem Schützen zugeordnet werden können.
- Eltern haften für ihre Kinder. Die Kinder sind in jedem Fall so zu beaufsichtigen, dass sie die Sicherheitsräume vor und neben der Schießlinie nicht betreten.
- Kinder und Jugendliche dürfen die Übungsanlage nur in Begleitung eines erwachsenen Vereinsmitgliedes betreten.
- Der Aufenthalt von Hunden ist auf dem gesamten Gelände nur im angeleinten Zustand und hinter der Schießlinie erlaubt. Hunde dürfen den Feldparcours nicht betreten.
- Beschädigungen an der Schießanlage sind dem Platz- und Zeugwart zu melden.
- Das Fahren mit einem PKW auf dem Übungsgelände der Bogensportabteilung ist nur im Schritttempo erlaubt. Das Parken geschieht auf eigene Gefahr.
- Auf dem gesamten Gelände außerhalb der Umfriedung des Fuchsbau besteht ein Rauchverbot.
- Für Beschädigungen oder das Abhandenkommen von privatem Eigentum übernimmt der Verein keine Haftung.
- Zu den Arbeitsdienstzeiten, an denen sich jedes Vereinsmitglied beteiligen muss, ist jegliches Schießen verboten.
- Jeder Verstoß gegen die Schieß- und Platzordnung kann den Verweis von der Schießanlage nach sich ziehen.
Beschlossen durch den Abteilungsvorstand am 16. Januar 2008